Praktische Ausbildung
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Quelle: DULV
Noch mehr Infos findest du unter: https://www.dulv.de/Ausbildung/Trike%20%C3%BCber%20120%20kg%20Leermasse
Der DGFC verfügt über 4 vereinseigene Flugzeuge und 7 motivierte Fluglehrer