Praktische Ausbildung

Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

 

Quelle: DULV

 

Noch mehr Infos findest du unter: https://www.dulv.de/Ausbildung/Trike%20%C3%BCber%20120%20kg%20Leermasse

 

Der DGFC verfügt über 4 vereinseigene Flugzeuge und 7 motivierte Fluglehrer